HUNDEBETREUUNG NORD
Hundebetreuung Nord -Ihre Hundebetreuung in und um Hamburg-

AGB

 
1. Allgemein
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei jeder Betreuung Ihres Hundes. Änderungen bedürfen der Schriftform. Ihre persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und nicht weitergegeben.
Während der Betreuung bleibt der Hundehalter Eigentümer im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung). Für etwaige Schäden, die der Hund während der Betreuungszeit erleiden könnte, übernimmt Hundebetreuung Nord keine Haftung, sondern ausschließlich der Hundehalter. Selbiges gilt für Schäden, die der Hund an Dritten (Hund/Mensch) anrichtet.


2. Betreuung
2.1 Anmeldung
Vor der ersten Buchung ist die Anmeldung vollständig auszufüllen. Ohne eine vollständig ausgefüllte Anmeldung sind keine Leistungen möglich.
Die detailierten Angaben zum Hund sind Grundvoraussetzung für eine gute Zusammenarbeit. Weitere Einzelheiten können telefonisch und bei der Übergabe des Hundes besprochen werden.
Die Angaben bei der Anmeldung müssen wahrheitsgetreu sein.
2.2. Voraussetzungen
Da die Tiere in einer Gruppe von Artgenossen geführt werden, ist es wichtig dass der Hund sozialverträglich ist. Hunde, die sich nicht mit ihren Artgenossen verstehen, können nicht betreut werden.
Der betreute Hund muss haftpflichtversichert sein. Als Nachweis bringen Sie bitte eine Kopie Ihrer Haftpflichtversicherung beim ersten Treffen mit.
2.3. Betreuung
Tagesbetreuungen werden unverbindlich nach Absprache vereinbart. Bitte vereinbaren Sie, wenn möglich, Termine immer mindestens 24 Stunden vor der Betreuungszeit. Die Betreuung findet im Freien statt. Nach Absprache kann der Hund von Zuhause abgeholt werden.
Für den Fall, dass der Hund nicht binnen drei Tagen nach dem Ende der Betreuungszeit abgeholt wird bzw. der Hundehalter wieder seinen Hund entgegen nimmt, ist Hundebetreuung Nord berechtigt, den Hund anderweitig zu vermitteln oder unterzubringen. Sollten dadurch weitere Kosten entstehen, so trägt diese Kosten allein der Hundehalter.
2.4 Aufsicht
Hundebetreuung Nord versichert, die Hunde artgerecht- und verhaltensgerecht zu halten bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten. Des weiteren wird versichert, dass mit den Hunden sorgfältig umgegangen wird und immer bestmöglich auf die Hunde aufgepasst wird.
Der Hundehalter entscheidet, ob sein Hund abgeleint werden darf oder nicht. An der Straße laufen die Hunde immer an der Leine, ebenso in Bereichen in denen Leinenpflicht besteht.
Sollte ein Hund wider erwarten weglaufen, dann haftet Hundebetreuung Nord nicht für etwaige Schäden am Hund oder an Dritten. Hundebetreuung Nord versichert alle nötigen Schritte wie z.B. das Informieren von Tierheim und Polizei durchzuführen.


3. Gesundheit
Der Hundehalter verpflichtet sich, dass sein Hund keine ansteckenden Krankheiten hat. Über Krankheiten muss Hundebetreuung Nord wahrheitsgemäß informiert werden.
3.1 Vorsorge
Der Hundehalter verpflichtet sich beim ersten Treffen den Impfausweis vorzulegen. Der Hund muss schutzgeimpft gegen Tollwut sein. Des weiteren wird empfohlen, dass der Hund ebenfalls gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Zwingerhusten geimpft ist.
Da die Tiere sich viel im freien aufhalten, wird empfohlen, dass der Hund mit einem entsprechenden Präparat (z.B. Frontline.) gegen Zecken und Flöhe behandelt ist. Sollte der Hund während der Betreuungszeit mit einem Präparat behandelt werden müssen (z.B. bei starkem Zeckenbefall), dann wird dies dem Hundehalter in Rechnung gestellt.
3.2 Läufigkeit
Läufige Hündinnen werden generell nicht in die Gruppe aufgenommen. Einzelbetreuung mit läufigen Hündinnen ist jedoch nach Absprache möglich.
Sollte eine Hündin während der Betreuungszeit läufig werden, wird der Hund separat untergebracht.
3.3 Tierärztliche Kosten
Sollte Hundebetreuung Nord während der Betreuungszeit eine tierärztliche Behandlung für notwendig erachten, so willigt der Hundehalter bereits schon jetzt ein, die Kosten für eine anfallende tierärztliche Behandlung im Auftrag des Eigentümers zu tragen. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt alleine der Hundebesitzer. Der Hundehalter wird selbstverständlich vorher informiert. In Notfällen kann Hundebetreuung Nord auch eigenmächtig ohne Rücksprache mit dem Hundehalter handeln.


4. Zahlung
4.1 Betreuung
Die Betreuung wird vorab in Bar oder per Überweisung bezahlt, je nach Vereinbarung
4.3 Zahlungsverzug
Pro Mahnung werden Ihnen 5€ Bearbeitungsgebühr sowie Versäumniszinsen (Zinssatz: 11,75%) in Rechnung gestellt. Dieser Betrag ist sofort fällig!
5 Tage nach Zahlungsziel erstellt Hundebetreuung Nord die 1. Mahnung.
Nach weiteren 10 Tagen ohne Zahlungseingang folgt die 2. Mahnung, danach werden rechtliche Schritte eingeleitet.
Ab der 3. Mahnung werden die Anwalts- und Gerichtskosten zur Zahlungsforderung / -eintreibung, dem Kunden in Rechnung gestellt. Dieser Betrag ist sofort fällig.